Wenn von der eigenen Schule weniger Begleitlehrer:innen mit Ski- oder Snowboardausbildung zur Verfügung stehen, können zusätzlich professionelle, geprüfte Ski- und Snowboardlehrer:innen kostenlos gebucht werden. Regionale Skischulen betreuen die Teilnehmer:innen in Gruppen zu 12 Personen.
Gewartete Sportausrüstung kann auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Leihmaterialausgabe erfolgt in der Region nach Terminvergabe und wird von uns organisiert.
Reiseversicherung der Europäischen Reiseversicherung ab 28 Euro pro Person. Zur Leistungsbeschreibung Zum Informationsblatt (inkludierte Leistungen) |
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Preis bis 500 Euro | 28 Euro Versicherungsprämie |
Preis bis 600 Euro | 33 Euro Versicherungsprämie |
Preis bis 800 Euro | 41 Euro Versicherungsprämie |
Um die Plätze zu reservieren empfiehlt sich eine unverbindliche Vorreservierung bis Juni 2024 zu tätigen.
SPLASHLINE Travel & Event GmbH, Liechtensreinstraße 96/44, 1090 Wien
Die SPLASHLINE Travel & Event GmbH ist unter der GISA-Zahl 33503219 bei der zuständigen Behörde (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) gemeldet. Unsere Kundengelder sind gemäß PRV mittels Insolvenzversicherung über den verwaltenden Agent Arcus Solutions bei dem Versicherer Accelerant Insurance Europe SA , Bastion Tower, Level 20, Place du Champ de Mars 5, 1050 Brüssel, Belgien unter der Pol.-Nr. A53833 abgesichert. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz des Reiseveranstalters beim Abwickler der Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H.,Hietzinger Hauptstrasse 35 DG,A-1130 Wien / T +43 (0) 1 / 969 08 40 Notfall DW 5, anzumelden. Die Haftung ist im Schadensfall auf die für den Reiseveranstalter ermittelte Versicherungssumme begrenzt. Übersteigen die Erstattungsforderungen die Versicherungssumme, erfolgen Zahlungen nur anteilig. Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor Ende der geplanten Reise. Die Höhe der Annahme von Kundengeldern als Anzahlung beträgt maximal 20 % des Reisepreises. Kundengelder als Anzahlung oder als Restzahlung in Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises dürfen nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden und nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt übernommen werden. Stand April 2024
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